TurfTimes:
Ausgabe 345 vom Donnerstag, 27.11.2014
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwoch entschieden, dass Sonntagsarbeit Grenzen gesetzt sind. Callcenter, Versandhändler oder Reisebüros dürfen an diesen Tagen ihre Mitarbeiter nicht mehr so beschäftigen wie bisher, das gilt auch für Videotheken sowie Lotto- und Totogesellschaften. Pferdewetten, so ein weiterer Kritikpunkt der Kläger, der Gewerkschaft Verdi und zweiter evangelischer Gemeindeverbände, seien hingegen zulässig. In der Klageschrift ging es darum, die weitreichende Aufweichung des Verbots der Sonntagsarbeit zurückzudrängen.
Was Pferdewetten betrifft, hätten die Richter auch anders entscheiden können, zumal der Kenntnisstand über das, was sich an Feiertagen hierzulande auf Rennbahnen und in Wettannahmestellen tut, nicht nur in Juristenkreisen vermutlich ziemlich übersichtlich ist. Und wenn sich die Richter mit dem Programm des deutschen Rennsports in den Wintermonaten beschäftigt hätten, wären sie zu der Erkenntnis gekommen, dass der Sonntag als Veranstaltungstag nur noch eine untergeordnete Rolle spielt. Der Zusammenarbeit der PMU geschuldet wird in den kommenden Wochen an allen möglichen Wochentagen galoppiert, zu, nun ja, etwas ungewöhnlichen Zeiten, am späten Nachmittag und, in den helleren Monaten 2015, auch schon einmal samstags ab 12 Uhr. Gerade im Winter werden sich dann doch nur die hartgesottenen Turf-Aficionados Richtung Rennbahn begeben. Wer etwa am vergangenen Dienstag eine halbe Stunde vor dem ersten Rennen die Dortmunder Rennbahn betrat, hatte schon arge Zweifel, ob die Veranstaltung überhaupt stattfinden würde. Menschen waren eher nicht zu sehen, nicht einmal der zu Recht gelobte Bratwurststand von Walter Kratz war aufgebaut. 51 Veranstaltungen mit der PMU wird es im kommenden Jahr geben, es wird, keine Sorge, aber auch publikumsfreundliche Sonntage geben. Mit Wettbetrieb, wie es die Richter in Leipzig weise entschieden haben. Sonst hätte der Rennsport ein ernsthaftes Problem bekommen.