Submitted by Frauke Delius on 29. September 2016 - 23:00
Die Berufungsverhandlung gegen die Entscheidung der Stewards zur 146. Goldene Peitsche powered by Burda@turf am 28. August 2016 in Iffezheim startete am heutigen Freitag um 13:08 Uhr in den Kölner Räumen des Direktoriums für Vollblutzucht und Rennen e.V. und lieferte nach Anhörung aller Beteiligter und Auswertung des Filmmaterials eine eindeutige Entscheidung des Renngerichts.
Bekanntlich hatte der Besitzer Manfred Hellwig gegen die Disqualifikation seines Wallachs Donnerschlag von Platz eins auf Rang vier im Rennen um die Goldenen Peitsche in Iffezheim bei Baden-Baden Berufung eingelegt. Die dortige Rennleitung traf diese Entscheidung, da sie im Rennverlauf eine durch Donnerschlag verursachte Behinderung des Viertplatziertens ausmachten. Im Rennprotokoll hielt die Rennleitung den Tatbestand wie folgt fest:
In die Gerade kommend ab ca. 450 m vor dem Ziel wird der innen von Watchable liegende Donnerschlag über ca. sechs Walzenbreiten von seinem Reiter Marc Lerner energisch nach außen geritten. Der unmittelbar außen neben ihm noch gut gehende Watchable muss diese Bewegung mitgehen. Dabei ist deutlich zu sehen, wie Jockey Andreas Suborics sein Pferd bereits nach innen gestellt hat, um den kürzesten Weg zum Ziel zu nehmen. Dies wird ihm durch den innen galoppierenden Donnerschlag verwehrt. Es kommt vermutlich auch zu einer kurzen Berührung beider Pferde. Im Ziel ist Watchable als viertplatziertes Pferd lediglich einen Hals vom drittplatzierten Pferd Forgino geschlagen. Die Rennleitung geht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon aus, dass der Ausgang des Rennens beeinflusst ist durch die Tatsache, dass Watchable gezwungen ist, einen durch Donnerschlag vorgegebenen weiteren Weg zum Ziel zu gehen.
Knapp fünf Stunden wurde in Köln verhandelt, um alle Fakten zu den Protesten in Augenschein zu nehmen. Neben Zeugenaussagen von Donnerschlags Reiter Marc Lerner sowie von Andreas Suborics, dem Reiter von Watchable, und den Mitgliedern der Baden-Badener Rennleitung Frank Becker und Dietmar Plautz, lag der Fokus auf den Video-Aufzeichnungen des Rennens. Dabei plädierte der Rechtbeistand von Besitzer Manfred Hellwig darauf, dass es weder zu einer Behinderung noch zu einer Rennbeeinflussung durch den hierfür disqualifizierten Donnerschlag gekommen sei. Das belege der Rennfilm mithilfe dessen ein wissenschaftliches Gutachten dank photogrammetrischer Auswertung erstellt wurde. Diesem zu Folge – und damit nach mathematische Auswertung – seie die Strecke durch das nach außen Rücken maximal um 20 cm (inklusive Toleranz) verlängt worden. Dies sei zu gering, um Auswirkungen auf das Rennergebnis zu haben. Des Weiteren häben sich die Pferde zu keinem Zeitpunkt berührt. Damit sei die Entscheidung der Rennleitung fehlerhaft und eine Aufhebung wurde beantragt.
Dass es zu einer tatsächlichen Berührung der Pferde kam, konnten Frank Becker und Dietmar Plautz in der Beweisaufnahme nicht mit absoluter Sicherheit bestätigen – weder an besagtem Renntag in Iffezheim noch zum Zeitpunkt der Verhandlung – da es bei den vorliegenden Kameraperspektiven nicht eindeutig zu erkennen ist. Daher sei die Berührung von Anfang an für die Entscheidung irrelevant gewesen und lediglich zur Rennverlaufsbeschreibung in das Protokoll aufgenommen worden.
Somit konzentrierte sich die Verhandlung auf das nach außen Reiten von Donnerschlag und die damit verbundene Störung des neben ihm galoppierenden Watchable. Nach gründlicher Prüfung verkündete der Renngerichtsvorsitzende Frank Heckenbücker die Entscheidung des Renngerichtes, die mit 2:1 Stimmen zum Tragen kam: Die Entscheidung der Iffezheimer Rennleitung wurde aufgehoben, da die überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass der Ausgang des Rennens durch die Behinderung beeinflusst wurde, nicht bestätigt werden konnte.
Dabei machte das Renngericht sehr deutlich, dass sich Ihre Entscheidung hierbei nicht an den im Gutachten vorgelegten mathematischen Berechnungen orientiere, diese seien – wie ebenfalls von dem Kontrollausschusvorsitzenden Gottfried Reims beanstandet – keine ausschlaggebenden Größen für den vorliegenden Rennausgang. Weiter hielt Herr Heckenbücker fest, dass es selbstverständlich zu einer Behinderung von Watchable durch Donnerschlag gekommen sei, sie lediglich die überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass dies den Rennausgang beeinflusst habe, nicht bestätigen können.
Im Einzelfall müsse immer geklärt werden wo im Rennen die Behinderung stattfand, wie schwer diese war und wie sich der weitere Rennverlauf zeigte, äußerte sich Heckenbücker. Im Falle der Behinderung durch Donnerschlag, die etwa 400 Meter vor dem Ziel erfolgte, sei Watchable noch mehr nach außen gerückt, konnte dann frei galoppieren und griff sogar noch einmal an. Daher müsse der komplette Folgeweg bis ins Ziel begutachtet werden. In diesem zeigt sich, dass Watchable ins Schwanken gerät und sich damit ein Reiten zeigt, das ebenfalls den Sieg kosten kann. Zusätzlich ist festzustellen, dass Watchable, wie auch vom Zeugen Suborics ausgesagt, müde wurde. Etwa 100 Meter vor dem Ziel konnte kein Speed mehr zugesetzt werden. Der Drittplatzierte Forgino (Adrie de Vries) griff ab 200 Meter vor dem Ziel an, wogegen Watchable nach Ansicht des Renngerichts nichts mehr entgegensetzen konnte.
Die überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass der Ausgang des Rennens durch die Behinderung von Watchable durch Donnerschlag beeinflusst wurde, konnte somit nicht bestätigt werden. Die Disqualifikation von Donnerschlag wurde aufgehoben und der ursprüngliche Zieleinlauf wieder in Kraft gesetzt. Demnach siegt in der 146. Goldene Peitsche powered by Burda@turf Donnerschlag vor Markaz, danach folgen Forgino und Watchable.
Neben der Disqualifikation von Donnerschlag wurde dessen Reiter Marc Lerner wegen des Vorfalls mit einem Reitverbot von vier Renntagen belegt, wogegen ebenfalls Berufung einlegt wurde. Dies wird in einer separaten Verhandlung durch das Renngericht überprüft.
Quelle und weitere Infos: www.german-racing.com