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Keine Nachnennungen in Winterfavorit und Winterkönigin

Autor: 

Daniel Delius

TurfTimes: 

Ausgabe 839 vom Freitag, 18.10.2024

In zwei Rennen in Deutschland sind keine Nachnennungen gestattet: Im Preis des Winterfavoriten (Gr. III) und im Preis der Winterkönigin (Gr. III). So kamen vergangenen Sonntag in Köln trotz der hohen Dotierung von 155.000 Euro nur fünf Pferde an den Start. Der eine oder andere Besitzer hätte da im Vorfeld sicher über eine nachträgliche Nominierung nachgedacht. Die Maßnahme dient dazu, den weit zurückliegenden Nennungsschluss zu schützen. Das von Wettstar unterstützte Rennen generierte allerdings auch 119.325 Euro an Nennungsgeldern. 

Im Preis der Winterkönigin diesen Sonntag in Iffezheim wurden 183.505 Euro an Nenngeldern eingenommen. Die Ausschreibung besagt, dass, wenn mehr als 130.000 Euro an Nenngeldern eingehen, entsprechende Besitzerprämien bezahlt werden. Was denn auch geschieht.

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